Rechtsprechung
   BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47369
BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18 (https://dejure.org/2020,47369)
BPatG, Entscheidung vom 17.09.2020 - 1 Ni 3/18 (https://dejure.org/2020,47369)
BPatG, Entscheidung vom 17. September 2020 - 1 Ni 3/18 (https://dejure.org/2020,47369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 15 U 65/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Einrichtung zum Schutz von Fahrgästen auf einem

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    NK8: Foto von Herrn P..., Gründer der Firma P1... S.A. (Internetveröffentlichung), NK9: Bericht und Fotos über ein Skigebiet mit Skilift von P1... S.A. (Internetveröffentlichung), NK10: Standbild aus Video vom 26. August 1998 (Quelle: youtube), NK13: Protokoll der Besichtigung durch den Gerichtsvollzieher B... vom 19. Juni 2019, NK13a: Deutschsprachige Übersetzung des Protokolls (NK 13), NK14 Screenshot der Web-Veröffentlichung https://www.remontees-mecaniques.net/bdd/reportage-tsf1- du-crey-rond-poma-241.html, NK15 Duplik der Beklagten vom 29. April 2020 im Berufungsverfahren, Az.: I-15 U 65/19, NK16 Offenlegungsschrift DE 100 51 170 A1, NK17 AT 407 864 B als Priorität des Streitpatents, NK18 AT 411 046 B als Priorität des Streitpatents, NK19 Zusammenstellung von Fotos eines vorbenutzten Sessels, und NK20 Web-Veröffentlichung https://www.bergbahnen.org/lexikon/hersteller/montazmautino.

    rop1: DE 94 05 016 U1, rop2: Fotomontage POMA-Doppelsitz-Sessel, rop3: Entscheidung der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts in EP 2 174 854, rop4: Eingabe der Patentinhaberin im europäischen Einspruchsverfahren EP 2 174 854, rop5: Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25. April 2019, Az.: 4a O 52/18, rop6: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2020, Az.: I-15 U 65/19, und rop7: Foto der Vorbenutzung NK19 mit ergänzter Ebene.

    Dieser Sichtweise hat sich im Berufungsverfahren des Streitpatentverletzungsverfahrens auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in der in seinem Urteil vom 18. Juni 2020 (Aktenzeichen I-15 U 65/19) vorgenommenen Auslegung des Patentanspruchs 1 angeschlossen, das hierzu folgendes feststellte: "Insoweit ist zunächst festzuhalten, dass der Senat die vom Bundespatentgericht befürwortete "enge" Auslegung des Anspruchs 1 - wie ausgeführt - teilt..." (vgl. rop6 - Seite 23, Pkt. 4).

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Obgleich die Druckschrift rop1 aus sich heraus dem Fachmann keine Anregung zur Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen eines Sessels einer Seilbahnanlage bietet, da sie sich ausschließlich mit der Nutzung der im Blickfeld der beförderten Person liegenden Bereiche des Sessellifts als Werbeträger befasst, stellt sie dennoch einen möglichen Ausgangspunkt für die Bemühungen des Fachmanns dar, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (vgl. BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger, BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Obgleich die Druckschrift rop1 aus sich heraus dem Fachmann keine Anregung zur Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen eines Sessels einer Seilbahnanlage bietet, da sie sich ausschließlich mit der Nutzung der im Blickfeld der beförderten Person liegenden Bereiche des Sessellifts als Werbeträger befasst, stellt sie dennoch einen möglichen Ausgangspunkt für die Bemühungen des Fachmanns dar, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (vgl. BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger, BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    Anhaltspunkte dafür, dass es einer Anregung zur Ausbildung einer erfindungsgemäßen Einrichtung mit dem Merkmalskomplex M3.X nicht bedurfte und diese nur als Standard-Repertoire des Fachmanns abgefragt werden musste (BGH GRUR 2014, 461 - Kollagenase I); GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem) bzw. dass die Lösung nur als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehörte, sieht der Senat im Gegensatz zur Klägerin nicht.
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Pfaden abweichenden Lösungsweges nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es daher - abgesehen von denjenigen Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist und dieses einem Standard-Repertoire entspricht - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16

    Patentfähigkeit eines leicht aufzubauenden Kinderbetts mit einem Rahmen und einer

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    Die generelle Eignung eines zum allgemeinen Fachwissen zählenden Lösungsmittels - was die Klägerin hier unterstellt - kann nur dann als Veranlassung zu ihrer Heranziehung genügen, wenn für den Fachmann ohne weiteres erkennbar ist, dass eine technische Ausgangslage besteht in der sich der Einsatz des betreffenden Lösungsmittels als objektiv zweckmäßig darstellt (BGH GRUR 2018, 716 - Kinderbett).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    Danach ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als Ausgestaltung der Erfindung (BGH GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt; BGH, GRUR 2014, 542- Kommunikationskanal) bzw. als mögliche Ausführungsform (zur Priorität BGH GRUR 2016, 50, - teilreflektierende Folie) entnehmen kann.
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus BPatG, 17.09.2020 - 1 Ni 3/18
    Eine Bindung an die Auffassung des erstinstanzlichen Verletzungsgerichts besteht nicht, denn ein Patentanspruch ist durch das Verletzungsgericht, wie von jedem anderen damit befassten Gericht, eigenverantwortlich auszulegen (BGH, BGHZ 180, 215 Rn. 16 - Straßenbaumaschine).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

  • BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11

    Verschlüsselungsverfahren

  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02

    Papiermaschinengewebe

  • BGH, 15.09.2015 - X ZR 112/13

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Inanspruchnahme der

  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

  • BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03

    Baumscheibenabdeckung

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

  • LG Düsseldorf, 25.04.2019 - 4a O 52/18

    Schutzvorrichtung für Seilbahnsessel

  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • BPatG, 13.02.2020 - 1 Ni 2/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Sessel für Sessellift" - zur Beurteilung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht